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02 - Strukturprinzipien

02 - Strukturprinzipien

Strukturprinzipien des Grundgesetzes – Arbeitsblatt mit Lösungen


Informationstext 1 – Die Demokratie (Gruppe 1)

Im Grundgesetz (= Verfassung) wird die Struktur der Bundesrepublik Deutschland mit wenigen Regelungen festgelegt:

Art. 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (…) ausgeübt.

Art. 28 GG
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates dieses Grundgesetzes entsprechen. (…)

Die Demokratie

Mit dieser Festlegung hat sich der Parlamentarische Rat 1949 für eine repräsentative Demokratie entschieden.
Das Volk ist der Souverän (d. h. Herrscher). Es trifft aber nicht unmittelbar die politischen Entscheidungen, sondern bestimmt dazu in Wahlen seine Vertreter im Parlament, dem Bundestag.
Diese sind an keine Aufträge und Weisungen gebunden, müssen sich aber an die verfassungsmäßige Ordnung halten.
Die Möglichkeit des Volkes durch Abstimmungen mitzuwirken ist bislang nur sehr beschränkt gegeben.
Bei Bundesgesetzen gibt es keine direkte Mitbestimmungsmöglichkeit der Bürger.

Weitere GG-Artikel zur Demokratie:

  • Art. 38 Abs. 1 GG: allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl
  • Art. 5 GG: Meinungsfreiheit und Freiheit der Berichterstattung
  • Art. 21 Abs. 1 GG: Parteienfreiheit
  • Art. 3 GG: Gleichheit
  • Art. 9 GG: Vereinigungsfreiheit

Arbeitsauftrag – mit Lösung:

  1. Was ist eine Demokratie?
    → Herrschaft des Volkes durch gewählte Repräsentanten.

  2. In welchem Artikel steht das?
    → Art. 20 Abs. 1 GG

  3. Schlagworte für Kurzvortrag:

    • Volkssouveränität
    • freie Wahlen
    • Meinungsfreiheit
    • Parteien

Informationstext 2 – Die Republik (Gruppe 2)

Die Republik

Eine Republik ist eine Staatsform, in der kein Monarch Staatsoberhaupt sein kann.
Die Bundesrepublik schützt sich so vor Erbfolge-Regelungen wie in einer Monarchie.
Deutschland ist eine föderale Republik – bestehend aus mehreren teilsouveränen Bundesländern.
Ein Austritt eines Bundeslandes ist nicht möglich, anders als im Staatenbund.

Arbeitsauftrag – mit Lösung:

  1. Was ist eine Republik? Unterschied zur Monarchie?
    → Republik = Staatsform ohne Monarchen. Macht liegt beim Volk, nicht bei einer Erblinie.

  2. In welchem Artikel steht das?
    → Art. 20 Abs. 1 GG

  3. Schlagworte für Kurzvortrag:

    • kein Monarch
    • Volksherrschaft
    • Bundesländer
    • Föderalismus

Informationstext 3 – Der Sozialstaat (Gruppe 3)

Der Sozialstaat

Ein Sozialstaat bietet den Bürgern Sozialleistungen (z. B. Sozialversicherungen).
Er schützt die Menschenwürde und hilft bei Bedürftigkeit.
Er handelt nach dem Subsidiaritätsprinzip: Zuerst sollen kleinere Einheiten helfen (z. B. Familien, Vereine), erst dann der Staat.

Relevante Artikel:

  • Art. 6 GG: Schutz von Ehe und Familie
  • Art. 3 GG: Gleichheit
  • Art. 14 Abs. 2 GG: Sozialbindung des Eigentums
  • Art. 1 GG: Schutz der Menschenwürde

Arbeitsauftrag – mit Lösung:

  1. Was ist ein Sozialstaat?
    → Staat, der soziale Gerechtigkeit sichert und Bedürftige unterstützt.

  2. Artikel im GG?
    → Art. 20 Abs. 1 GG, Art. 1 GG, Art. 3 GG

  3. Schlagworte für Kurzvortrag:

    • Sozialhilfe
    • Menschenwürde
    • Subsidiarität
    • Gleichheit

Informationstext 4 – Der Bundesstaat (Gruppe 4)

Der Bundesstaat

Die Bundesrepublik besteht aus 16 Bundesländern, die eigene Kompetenzen haben (z. B. Bildung, Kultur).
Der Aufbau ist föderal, nicht zentralistisch.
Vorteile: Bürgernähe, mehr Demokratie
Nachteile: höhere Kosten, Uneinheitlichkeit (z. B. Schulwesen)

Der Bundesrat vertritt die Länder in der Bundesgesetzgebung.
Die Gliederung ist durch die Ewigkeitsklausel geschützt.

Arbeitsauftrag – mit Lösung:

  1. Was ist ein Bundesstaat?
    → Staat mit Gliederung in Bundesländer mit eigener Zuständigkeit.

  2. In welchem Artikel steht das?
    → Art. 20 GG, Art. 28 GG, Art. 79 Abs. 3 GG

  3. Schlagworte für Kurzvortrag:

    • Föderalismus
    • Bildungshoheit
    • Bundesrat
    • Ewigkeitsklausel

Informationstext 5 – Der Rechtsstaat (Gruppe 5)

Der Rechtsstaat

Ein Rechtsstaat sichert:

  • Rechtsgleichheit
  • Rechtssicherheit
  • Grundrechte
  • Gewaltenteilung
  • Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz

Er schützt den Einzelnen vor staatlicher Willkür.

Artikel:

  • Art. 20 Abs. 3 GG
  • Art. 28 GG

Arbeitsauftrag – mit Lösung:

  1. Was ist ein Rechtsstaat?
    → Staat, der durch Gesetze gebunden ist und Willkür verhindert.

  2. In welchem Artikel steht das?
    → Art. 20 Abs. 3 GG

  3. Schlagworte für Kurzvortrag:

    • Rechtssicherheit
    • Gewaltenteilung
    • Verfassungsbindung
    • Grundrechte