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08 - Menschenbild im Grundgesetz

08 - Menschenbild im Grundgesetz

Infoblatt

Das GG sieht den Menschen im Spannungsfeld zwischen Individuum und Gemeinschaft

Merke

Die Grundrechte können nur durch eine 2/3-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat verändert werden. Art. 1 und 20 GG dürfen nie verändert oder abgeschafft werden – Garantie durch sog. Ewigkeitsklausel (Art. 79 GG¹).


  1. Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. (…)
  2. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
  3. Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.