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05 - Die Geschichte der Menschenrechte

05 - Die Geschichte der Menschenrechte

Arbeitsblatt

Arbeitsblatt „Menschenrechte“

Die Geschichte der Menschenrechte

Die Menschenrechte sind so alt wie die Menschheit. Als Wiege der Menschlichkeit gilt aber die Antike. Der Mensch ist für die damaligen Vertreter ein vernünftig, selbstständig handelndes, freies Wesen.
Andererseits war Mensch nicht gleich Mensch; denjenigen denen die persönlichen und bürgerlichen Rechte zustanden, waren zumeist nur freie Männer.
Sklaven, egal welches Standes, und Frauen hatten keine bzw. wenige Rechte inne.

Wichtig ist vor allem die Unterscheidung zwischen Naturrecht und positivem Recht:
Das Naturrecht umfasst alle angeborenen Rechte und ist identisch mit den Menschenrechten.
Das positive Recht (lat. podere = setzen, stellen, legen) ist von Menschen geschaffenes Recht.
Im Idealfall entsprechen sich beide. Lange Zeit wurde das jeweilige Recht aber im Sinne der jeweiligen gesellschaftlichen Mehrheit bzw. der einflussreichen Eliten ausgelegt. Dann dominierte das positive Recht über das eigentliche Naturrecht.
Im Laufe der Zeit wurde das positive Recht immer stärker an das Naturrecht gebunden, so dass letztlich das Naturrecht die Basis für jedwede Rechtsprechung abgibt.

Vor allem zur Zeit der Aufklärung wurde diese Denkweise durchgesetzt und ist bis heute gültig.
Gemäß den Aufklärern wie Locke, Rousseau, Kant und Montesquieu werden Menschenrechte als unveräußerliche und immer gültige Rechte definiert.
Sie spiegeln den Willen der Allgemeinheit wider. Ziele sind die Freiheit und Gleichheit aller Menschen sowie Glück und Wohlfahrt im Diesseits.

Indem die Staatsgewalt vom Volke ausgeht und die Gewalten nicht in einer Hand liegen, sondern auf verschiedene Organe verteilt werden, wird die Einhaltung der Menschenrechte gewährleistet.

Die Errungenschaften der Aufklärer fanden Eingang in die Verfassungen der damaligen Zeit:
Den Anfang machten unabhängig voneinander zum einen 1776 die Amerikanische Unabhängigkeitserklärung, aus welcher in Form von 10 Zusatzartikeln zur Verfassung die Grundrechte der Bürger Amerikas gesichert wurden,
und zum anderen die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ im Zuge der Französischen Revolution im Jahre 1789.

Da die Verfassung der Paulskirchenversammlung von 1848 nie in Kraft getreten ist, wurden in Deutschland erstmalig 1919 in der Weimarer Verfassung die Grundrechte niedergelegt.
Heute sind die fundamentalen Grund- und Menschenrechte in Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes sowie in den jeweiligen Länderverfassungen festgehalten worden.

Daneben gibt es auf europäischer Ebene die Europäische Konventionen zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (1950) sowie auf globaler Ebene die UN-Charta der Menschenrechte (1948).