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03 - Zehn Botschaften Infotext

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Infoblatt

Merkblatt „Grund- und Menschenrechte“

Menschen- und Grundrechte

1. Was sind die Menschenrechte?

Rechte, die jedem Menschen bereits dadurch zustehen, dass er als Mensch geboren ist. Zentraler Begriff der Menschenrechte ist die Menschenwürde. In den Verfassungstexten formulierte Menschenrechte werden als Grundrechte bezeichnet.
Die tatsächliche Lage der Menschenrechte in den einzelnen Ländern wird von der UN (Vereinten Nationen) beobachtet. Zu ihrer Verbesserung sind zahlreiche Abkommen geschlossen worden, z. B. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte und Amnesty International (Organisation, die auf Missachtung von Menschenrechten aufmerksam macht).
Durchsetzung und Schutz der Menschenrechte weltweit gehört heute zu den Grundlagen auch der deutschen Politik. Zahlreiche Organisationen widmen sich dieser Aufgabe – und dennoch wurden und werden diese Rechte immer wieder verletzt.
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die 1948 von der UNO angenommen wurde, wird vor allem versucht, allen Menschen weltweit Frieden, Würde und Anerkennung zu sichern, jedoch gehörten Völkermord, Hunger, Armut, Sklaverei und viele andere Grausamkeiten bis heute zum Alltag vieler Länder.

2. Wozu sind die Grundrechte da?

Grundrechte sind Gegenstand theoretischer Überlegungen verschiedener Wissenschaften, sie bestimmen den Alltag des einzelnen Menschen ebenso wie das Zusammenleben in Gesellschaft und Staat, um für die Ordnung innerhalb des Staates und als Orientierung für Verhaltensweisen zu sorgen.
Eingriffe und Beschränkungen einzelner Grundrechte in demokratisch gefestigten Staaten sind Hinweise auf Bewegungen der Politik, die sich zu Veränderungen des Gesamtsystems verdichten können.

Die Grundrechte der deutschen Verfassung bestehen aus 30 Artikeln:

  1. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
  2. Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte, ohne irgendeine Unterscheidung.
  3. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
  4. Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
  5. Niemand darf der Folter oder grausamer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
  6. Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.
  7. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
  8. Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vor den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzen.
  9. Niemand darf willkürlich festgenommen, verhaftet oder des Landes verwiesen werden.
  10. Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
  11. Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld erwiesen ist.
  12. Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre oder seinen Beruf ausgesetzt werden.
  13. Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes.
  14. Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen.
  15. Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit.
  16. Männer und Frauen haben ohne Beschränkung durch Rasse, Staatsbürgerschaft und Religion das Recht, eine Ehe zu schließen und eine Familie zu gründen.
  17. Jeder Mensch hat das Recht auf Eigentum.
  18. Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
  19. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.
  20. Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.
  21. Jeder Mensch hat das Recht, an der Leitung öffentlicher Angelegenheiten seines Landes teilzunehmen.
  22. Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit.
  23. Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.
  24. Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit.
  25. Jeder Mensch hat Anspruch auf seine Lebenshaltung, die seine Gesundheit und sein Wohlbefinden gewährleistet.
  26. Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung.
  27. Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen.
  28. Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher die in der Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
  29. Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft.
  30. Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für den Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, etwas zu tun, das auf die Vernichtung der in dieser Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt.

3. Die Aufgabe der Menschenrechte

Die Aufgabe der Menschenrechte ist die Achtung der menschlichen Würde und ihrer zugleich innewohnenden Anerkennung der Freiheit.
Diese Freiheit bildet die Grundlage der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt.
Die Achtung der menschlichen Würde soll dem Menschen ein freies Gewissen schaffen, soll sie befreien von Furcht und Not und soll ihnen Rede- und Glaubensfreiheit garantieren.
Die Achtung der Würde soll den Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung überflüssig machen und sie soll zu der Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen führen.
Die Erklärung der Menschenrechte erkennt die grundlegenden Menschenrechte an, erkennt die Gleichberechtigung von Mann und Frau an und will den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen bei größerer Freiheit fördern.
Die Vereinten Nationen (UN) verpflichten sich zur Zusammenarbeit und zur Durchsetzung der Menschenrechte.

4. Schutzmaßnahmen zum Schutz der Menschenrechte

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) ist zum ersten Mal in der Geschichte der EU in einem einzigen Text die Gesamtheit der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der europäischen Bürger sowie aller im Hoheitsgebiet der Union lebenden Personen zusammengefasst.
Diese Rechte sind in sechs große Kapitel unterteilt: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und Justizrechte.
Sie beruhen insbesondere auf den in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechten und Grundfreiheiten.
In dieser Konvention verpflichten sich die europäischen Staaten, die Menschenrechte und Grundfreiheiten im eigenen Hoheitsgebiet und untereinander anzuerkennen.
Sie regelt u. a. die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention seit 1950.