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04 - Der Staat – was ist das?

04 - Der Staat – was ist das?

Definition

Der Staat (lat. status = Zustand) ist die politische Einheit einer Gemeinschaft von Menschen (Staatsvolk),
die in einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten Gewalt (Staatsgewalt) organisiert ist.


1. Staatsgebiet

Dazu zählt man:

  • Festland
  • Flüsse und Seen
  • Luftraum über dem Staatsgebiet
  • Küstenmeer (12 Seemeilen Zone)
  • Boden und Untergrund des Gebietes

2. Staatsvolk

Definition:
Das Staatsvolk umfasst alle Menschen mit der Staatsangehörigkeit eines Staates.
Sie bilden die rechtlich-politische Bevölkerung des Staates.


a) Staatsangehörigkeit

Erwerb nach dem:

  • Abstammungsprinzip (ius sanguinis)
  • Geburtsortprinzip (ius soli)

Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben:

  • kraft Gesetzes

    • durch Geburt von Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit
    • durch Geburt im Inland bei bestimmten Voraussetzungen
  • durch staatliche Verleihung

    • durch Einbürgerung

3. Rechte und Pflichten des Staatsangehörigen

Art. 16 Abs. 1 GG:
Die Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.

b) Rechte des Staatsangehörigen

GG: „Jeder …“ GG: „Alle Deutschen …“
Menschenrechte für alle Bürgerrechte nur für deutsche Staatsbürger

Beispiele für Bürgerrechte:

  • Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)
  • Freizügigkeit (Art. 11 GG)
  • Berufsfreiheit (Art. 12 GG)
  • Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG)
  • Wahlrecht (nur für Deutsche)

Pflichten des Staatsangehörigen

Steuerpflicht Schulpflicht Gesetzestreue
Einkommensteuer zahlen Teilnahme am Unterricht Gesetze einhalten
Sozialversicherungsbeiträge leisten Berufsschulpflicht Rechtsordnung achten
Müllentsorgungspflicht Teilnahme an Wahlen (moralisch)