04 - Der Staat – was ist das?
Definition
Der Staat (lat. status = Zustand) ist die politische Einheit einer Gemeinschaft von Menschen (Staatsvolk),
die in einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten Gewalt (Staatsgewalt) organisiert ist.
1. Staatsgebiet
Dazu zählt man:
- Festland
- Flüsse und Seen
- Luftraum über dem Staatsgebiet
- Küstenmeer (12 Seemeilen Zone)
- Boden und Untergrund des Gebietes
2. Staatsvolk
Definition:
Das Staatsvolk umfasst alle Menschen mit der Staatsangehörigkeit eines Staates.
Sie bilden die rechtlich-politische Bevölkerung des Staates.
a) Staatsangehörigkeit
Erwerb nach dem:
- Abstammungsprinzip (ius sanguinis)
- Geburtsortprinzip (ius soli)
Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben:
-
kraft Gesetzes
- durch Geburt von Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit
- durch Geburt im Inland bei bestimmten Voraussetzungen
-
durch staatliche Verleihung
- durch Einbürgerung
3. Rechte und Pflichten des Staatsangehörigen
Art. 16 Abs. 1 GG:
Die Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
b) Rechte des Staatsangehörigen
GG: „Jeder …“ | GG: „Alle Deutschen …“ |
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Menschenrechte für alle | Bürgerrechte nur für deutsche Staatsbürger |
Beispiele für Bürgerrechte:
- Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)
- Freizügigkeit (Art. 11 GG)
- Berufsfreiheit (Art. 12 GG)
- Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG)
- Wahlrecht (nur für Deutsche)
Pflichten des Staatsangehörigen
Steuerpflicht | Schulpflicht | Gesetzestreue |
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Einkommensteuer zahlen | Teilnahme am Unterricht | Gesetze einhalten |
Sozialversicherungsbeiträge leisten | Berufsschulpflicht | Rechtsordnung achten |
Müllentsorgungspflicht | Teilnahme an Wahlen (moralisch) |