01 - Einstieg

Staatsgebiet

Das Staatsgebiet setzt sich dreidimensional zusammen aus der Landfläche, den Hoheitsgewässern, dem Luftraum und dem Boden. Notwendige Bedingung für die Zurechnung eines Raumes zum Staatsgebiet ist die faktische Möglichkeit seiner Beherrschbarkeit.

Ober- und unterirdisch reicht die rechtliche Territorialhoheit deshalb nur so weit, wie die staatliche Betätigung technisch vorzudringen vermag. Gleichwohl gehört nicht jeder Raum, der faktisch beherrschbar wäre, zum Staatsgebiet. Diskutiert wird etwa, die Territorialgewalt auf den Luftraum (Lufthoheit) zu begrenzen und nicht – trotz faktischer Beherrschbarkeit – auf den Weltraum auszudehnen; der Weltraum wäre also staatsfrei.

Nach heute allgemeinen Völkerrechtsgrundsätzen kann sich das Staatsgebiet allerdings vertikal nicht in unbeschränkter Höhe im Raum fortsetzen, sondern in kegelstumpfartiger Form nur bis zur sogenannten Kármán-Linie in etwa 100 km Höhe, dann beginnt der Weltraum und ein auf Luftauftrieb angewiesener Luftverkehr ist physikalisch nicht mehr möglich. In die Erde hinein könnte sich das Staatsgebiet konisch theoretisch bis zum Erdmittelpunkt erstrecken.

Das Landgebiet eines Staates ist die Festlandoberfläche mitsamt den Inseloberflächen. Auch die Binnengewässer, Flussmündungen, Hafenanlagen, Buchten oder Fjorde werden hinzugerechnet.

Quelle: Wikipedia